Sachbezug nach § 8 EStG: Anwendungsfall Gutscheinkarte
Praxiseinordnung zur Anwendung der Sachbezugsregelung des § 8 EStG am Beispiel gängiger Gutscheinkartenmodelle – und die Position des Verbandes zum BMF-Entwurf 2020.
Im Juni 2020 lud das Bundesministerium der Finanzen die Verbände ein, zum Entwurf eines BMF-Schreibens über die „Abgrenzung zwischen Geldleistung und Sachbezug“ nach § 8 EStG Stellung zu nehmen. Der BLO hat sich daran beteiligt.
Der Entwurf des BMF-Schreibens
Der Entwurf sah weitere Einschränkungen für die Anerkennung von Sachbezugslösungen wie Gutschein- und Guthabenkarten vor. Aus Sicht des Verbandes lief er dem ausdrücklichen Willen des Parlaments zuwider (Drucksache 19/14909, S. 43 ff.).
Die Einwände des Verbandes
- Benachteiligung kleiner Betriebe: Die starke Begrenzung auf ein enges Waren- und Dienstleistungsspektrum konzentriert Sachbezüge auf große Tankstellen- und Supermarktketten – zulasten von Buchläden, Friseuren oder Bäckereien.
- Blockierte Guthaben: Bestehende Guthaben auf Sachbezugskarten könnten nicht mehr breit eingesetzt werden.
- Rückschritt bei der Digitalisierung: Kontaktloses und mobiles Bezahlen würde ausgebremst.
- Mehraufwand ohne Mehreinnahmen: Umsätze würden umgelenkt und Verwaltungsaufwand erhöht – für Arbeitgeber gerade im Corona-Jahr 2020 eine zusätzliche Belastung, zumal eine rückwirkende Geltung zum 1. Januar 2020 im Raum stand.
Weitere Stimmen im Verfahren
Auch Mitglieder des Finanzausschusses im Bundestag kritisierten im Juni 2020 öffentlich, dass der Entwurf das Ziel verfehle, bestehende 44-Euro-Prepaidkarten weiterhin als Sachbezug anzuerkennen. Der Prepaid Verband Deutschland (PVD) nahm am 3. Juli 2020 Stellung; der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) plädierte für eine Harmonisierung mit den Anforderungen des BaFin-Merkblatts zum Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz für „begrenzte Netzwerke“. Diese Forderung entsprach auch den Interessen des BLO.
Quellen & Herkunft
Autor
Werner Rofner
Leitung Akademie betriebliche Leistungsoptimierung
Werner Rofner ist seit mehr als 20 Jahren in der betrieblichen Leistungsoptimierung tätig. Er leitet innerhalb des Verbandes die Akademie betriebliche Leistungsoptimierung und gestaltet den BLO als Vorstand und Gründungsmitglied mit.