Jahressteuergesetz 2020 vom Bundestag beschlossen
Am 16.12.2020 beschloss der Bundestag das Jahressteuergesetz 2020, u. a. mit doppeltem Entlastungsbetrag für Alleinerziehende und Homeoffice-Pauschale.
Am 16. Dezember 2020 hat der Deutsche Bundestag das Jahressteuergesetz 2020 beschlossen. Der Verband hat die Verabschiedung damals mit einem Videomitschnitt aus dem Plenum dokumentiert.
Die Kernpunkte laut Originalbeitrag
Der Beitrag hob drei Maßnahmen des Gesetzes hervor, die insbesondere Beschäftigte und Familien betreffen:
- Entlastungsbetrag für Alleinerziehende: Verdopplung des Betrags.
- Homeoffice-Pauschale: Einführung einer steuerlichen Pauschale für die Arbeit von zu Hause.
- Ehrenamt: Stärkung ehrenamtlichen Engagements.
„Das sind gute Nachrichten in fordernden Zeiten für viele Bürgerinnen und Bürger in Deutschland.“Aus dem begleitenden Text zum Videomitschnitt, Dezember 2020
Einordnung für die betriebliche Praxis
Für Arbeitgeber war das Jahressteuergesetz 2020 vor allem wegen der Neuregelungen rund um Sachbezüge relevant, die der Verband im Gesetzgebungsverfahren begleitet hat. Die Hintergründe dazu finden Sie im Beitrag zur Bundestagsrede vom 7. Oktober 2020.
Quellen & Herkunft
Herausgeber
Redaktion BLO
Bundesverband für betriebliche Leistungsoptimierung e.V.
Beiträge der Verbandsredaktion ordnen aktuelle Entwicklungen aus Steuer-, Sozialversicherungs- und Arbeitsrecht für Unternehmen und Berater ein.